Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie mit uns als Anbieter Thorotec GbR Michael Rott & Alexander Thom über die Internetseite thoro-tec.de bzw. thoro-tec.com schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
2.1 Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren. Unsere Angebote im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
2.2 Sie können ein verbindliches Kaufangebot (Bestellung) über das Online-Warenkorbsystem abgeben.
Dabei werden die zum Kauf beabsichtigten Waren im "Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den "Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Nach Aufrufen der Seite "Kasse" und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt. Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion "zurück" des Internetbrowsers) bzw. den Kauf abzubrechen.
Mit dem Absenden der Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot bei uns ab.
2.3 Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
§ 3 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt
3.1 Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
3.2 Der Besteller ist zu einer Verfügung über die gelieferte Ware nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt. Im Falle der Belastung der gelieferten Ware mit Rechten eines Dritten wird uns der Besteller unverzüglich informieren. Für den Fall einer Weiterveräußerung tritt er schon jetzt alle seine einem Dritten gegenüber dadurch entstehenden zukünftigen Ansprüche aus der Weiterveräußerung der gelieferten Ware an uns ab.
3.3. Wenn die Vorbehaltswaren vom Besteller zusammen mit fremden uns nicht gehörenden Waren verarbeitet und veräußert werden, gilt die Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltswaren als abgetreten. Der Besteller hat sich das ihm zustehende bedingte Eigentum an den Waren gegenüber seinen Abnehmern vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis vollständig bezahlt haben. Der Besteller ist ermächtigt, die Forderung aus der Warenveräußerung einzuziehen. Auf unser Verlangen hat er uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen. Wir können den Schuldnern die Abtretung anzeigen. Der Besteller kann an den Liefergegenständen durch Be- und Verarbeitung zu einer neuen Sache kein Eigentum erwerben. Er be- bzw. verarbeitet für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass uns daraus irgendwelche Verpflichtungen erwachsen auch die be- bzw. verarbeiteten Liefergegenstände dienen zur Sicherung aller unserer Rechte.
3.4. Bei Verarbeitung mit fremden, nicht uns gehörenden Gegenständen durch den Besteller werden wir Miteigentümer an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu den fremden verarbeiteten Gegenständen. Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung des Liefergegenstandes mit anderen fremden gegenüber seinen Kunden erwachsen. Wir verpflichten uns, zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben als der realisierbare Wer unserer Sicherheiten die zur sichernden Forderung um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 4 Gewährleistung, Haftung
4.1 Die Gewährleistung des Verkäufers im Falle eines Mangels der Ware sowie die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
4.2 Sofern nicht anders angegeben, sind die Teile ohne Zulassung gem. StVZO und nur für Rennsportzwecke und nicht für den öffentlichen Straßen-Gebrauch geeignet. Teilweise können diese zusätzlichen und von der Serie abweichenden Teile durch Einzelprüfungen von TÜV oder sonstigen Organisationen für den Straßengebrauch zugelassen werden.
4.3 Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware in Textform (z.B. E-Mail) anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
4.4 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
§ 5 Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
letzte Aktualisierung: 08.02.2018